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VG Bremen, 29.05.2013 - 4 V 435/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 60 Abs 2; GG Art 83
Erteilung einer Duldung - Ausführung von Bundesgesetzen; Duldung; Personalmangel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus VG Bremen, 29.05.2013 - 4 V 435/13
Der Inhalt dieser Vorschrift ist mit kleineren vorliegend nicht einschlägigen Änderungen u. a. durch § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG in das Aufenthaltsgesetz übernommen worden (vgl. Bundestags-Drs. 15/420, S. 92), so dass die Ausführungen auf die derzeitige Rechtslage übertragbar sind (BVerfG, Beschl. v. 06.03.2003 - 2 BvR 397/02): "Es entspricht der gesetzgeberischen Konzeption des Ausländergesetzes, einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entweder unverzüglich abzuschieben oder ihn nach § 55 Abs. 2 AuslG zu dulden.